Umrüstung von Ladenkassen – Länder drücken weiter Auge zu

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Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Mit Ausnahme von Bremen geben alle Bundesländer den Unternehmen mehr Zeit für die Aufrüstung ihrer elektronischen Kassensysteme mit einer gesetzlich vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtung.

Seit Jahresbeginn müssen Registrierkassen und andere elektronische Kassensysteme mit einer manipulationssicheren zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Weil nicht genügend zertifizierte Lösungen für die Umrüstung zur Verfügung standen, hatten Bund und Länder die Frist für den Einbau bereits bis zum 30. September 2020 verlängert (SHBB Journal berichtete in Ausgabe 2/2020). Fast alle Bundesländer haben hinsichtlich der gesetzlichen Fristen für die Umrüstung von Registrierkassen mit einer TSE weitergehende Härtefallregelungen erlassen und wollen nicht umgerüstete Kassen bis zum 31. März 2021 nicht beanstanden, sofern

  • die erforderliche Anzahl an TSE im Fachhandel oder bei einem qualifizierten Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt worden ist (in Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen und Rheinland- Pfalz bis zum 31. August 2020) oder
  • der Einbau einer Cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche Lösung aber nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Die Bedingungen können sich je nach Bundesland im Detail unterscheiden. Ein gesonderter Antrag für die weitere Fristverlängerung ist meist nicht erforderlich. Lediglich Bremen hat bis Redaktionsschluss keine allgemeine Ausnahmeregelung erlassen. Dort müssten Betriebe individuelle Anträge auf Fristverlängerung über den 30. September 2020 hinaus bei der Finanzverwaltung stellen.

 

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